Leutkirch im Allgäu – Die Stadt Leutkirch im Allgäu erinnert Eigentümerinnen und Eigentümer an ihre Pflicht, Gebäude mit gut sichtbaren Hausnummern zu kennzeichnen, und begründet das mit der Sicherheit im Notfall. Das teilte die Stadt Leutkirch im Allgäu mit. Rechtliche Grundlage ist die städtische Polizeiverordnung (PolV), dort Paragraf 22 Absatz 2.
Was die Verordnung verlangt
Die Nummern sind in arabischen Ziffern anzubringen. Von der zugehörigen Straße aus müssen sie gut lesbar sein. Wer eine unleserliche oder beschädigte Hausnummer hat, soll sie zeitnah erneuern.
Zur Anbringung gibt die Stadt drei Vorgaben: Die Hausnummer gehört an die Gebäudeseite, die der Straße zugewandt ist. Sie soll unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang sitzen. Die Höhe darf maximal drei Meter betragen.
Sonderfälle
Liegt der Eingang auf einer anderen Seite als der zur Straße, gehört die Nummer an die Gebäudeecke mit der kürzesten Entfernung zum Grundstückszugang. Steht ein Haus weiter hinten auf dem Grundstück, darf die Nummer ersatzweise auch am Zugang zum Grundstück hängen.
Warum es auf die Nummer ankommt
Nach Darstellung der Stadt können gut sichtbare Hausnummern im Ernstfall entscheidend sein. Feuerwehr und Rettungsdienst müssten Häuser rasch und zweifelsfrei finden können. Eine deutlich erkennbare Nummer spare im Notfall wertvolle Zeit. Die Stadt bittet alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die Sichtbarkeit regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf für eine gut erkennbare Beschriftung zu sorgen.
Zusammengefasst
- Rechtsgrundlage: Paragraf 22 Absatz 2 der städtischen Polizeiverordnung (PolV)
- Ziffern: arabisch, von der Straße aus gut lesbar
- Ort: straßenzugewandte Gebäudeseite, unmittelbar über oder neben dem Eingang
- Höhe: maximal drei Meter
- Eingang nicht an der Straßenseite: Gebäudeecke nächst dem Grundstückszugang
- Haus abseits der Straße: ersatzweise am Grundstückszugang
- Unleserliche oder beschädigte Nummern: zeitnah erneuern
Umfeld
Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg weist ebenfalls auf das Thema hin. Seiner Schilderung zufolge brauchen Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst in jedem Einsatzfall Hausnummern, die gut erkennbar angebracht sind.
Der Verband nennt außerdem Beispiele für schlecht sichtbare Nummern: verdeckte Nummern, Nummern in der Farbe ihres Untergrunds eine zu tiefe Anbringung und die falsche Hausseite. Bei der Gestaltung der Schilder sei der Eigentümer frei. „Abstrakte“ Nummerierungen, die zwar schmücken, aber wenig nützen, sollten grundsätzlich vermieden werden.
Sichtweise
Der Aufruf ist eine Gelegenheit für einen kurzen Rundgang ums eigene Haus: Verdeckt ein Busch das Schild, oder ist die Farbe verblasst? Das ist schnell behoben. Die Mitteilung lässt offen, wie die Stadt die Vorgaben kontrolliert und was bei Verstößen droht.
