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Frickingen Rathaus (Frickingen)
Symbolbild: Bodenseekreis (Frickingen) · Foto: Andreas Praefcke, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons (Datei · Lizenz)

Friedrichshafen – In Oberteuringen-Bitzenhofen können überschüssige Lebensmittel weitergegeben und kostenlos mitgenommen werden. Der neue Fairteiler-Schrank befindet sich in der Gehrenbergstraße bei der Haltestelle Bitzenhofen. Er ist barrierefrei erreichbar und steht Tag und Nacht offen. Wer noch genießbare Lebensmittel übrig hat, legt sie dort hinein, wer sie brauchen kann, nimmt sie mit. Betrieb und Betreuung übernimmt die Foodsharing-Gruppe Bodenseeregion Nord, teilte das Landratsamt Bodenseekreis mit.

Der Landkreis hat die Einrichtung finanziell unterstützt. Es ist nach Angaben des Landratsamts bereits der dritte Fairteiler, den der Bodenseekreis über sein Förderprogramm bezuschusst hat. Zuvor hatte er bereits die Fairteiler in Neukirch und Überlingen bei ihrer Einrichtung finanziell unterstützt.

Aktuell zählt der Bodenseekreis neun Fairteiler. Für neue Fairteiler im Deggenhausertal und in Heiligenberg werden derzeit Förderungen vorbereitet. Der Landkreis möchte so örtliche Initiativen stärken und zusätzliche Wege eröffnen, Lebensmittel vor dem Wegwerfen zu bewahren.

Das Landratsamt verweist auch auf den Nutzen für die Ressourcen: Für die Herstellung von Lebensmitteln werden Wasser, Energie, Anbauflächen und Arbeitskraft benötigt. Wer Überschüsse weitergibt, vermeidet, dass diese Ressourcen unnötig eingesetzt werden. Die Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) stellt die Vermeidung von Abfall über alle anderen Maßnahmen der Abfallwirtschaft.

Zusammengefasst

  • Standort: Gehrenbergstraße, Bushaltestelle Bitzenhofen
  • Zugang: barrierefrei, ganztägig geöffnet
  • Um die Betreuung kümmert sich die Foodsharing-Gruppe Bodenseeregion Nord.
  • Infos zum Förderprogramm und Übersicht der Fairteiler-Schränke: https://www.bodenseekreis.de/fairteiler

Umfeld

Einen Förderantrag stellen dürfen laut Landratsamt Privatpersonen, Gewerbebetriebe und Unternehmen ebenso wie Interessensgruppen, Nachbarschaftsnetzwerke, Stiftungen und Vereine sowie soziale, freie oder kirchliche Träger mit entsprechender Anerkennung, sofern sie ihren Sitz im Bodenseekreis haben. Für jeden Fairteiler gibt es höchstens 500 Euro.

Gefördert werden der Aufbau und der laufende Betrieb. Dazu gehören die Erstausstattung, die Durchführung und Bewerbung einer Eröffnungsveranstaltung und die Erneuerung von Ausstattung bereits bestehender Fairteiler.

Die Antragstellenden füllen das Formular „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung“ aus. Bearbeitet werden die Anträge nach ihrem Eingang, wobei Mittel so lange vergeben werden können, bis der Etat des betreffenden Jahres aufgebraucht ist. Ansprechpartnerin im Abfallwirtschaftsamt ist Jasmin Bisanz, Telefon 07541 204 5489.

Für die Nutzung gilt: Alle Menschen dürfen Lebensmittel bringen oder kostenfrei mitnehmen. Weitergegeben werden dürfen nur unbedenkliche, verzehrfähige Lebensmittel. Lebensmittel mit überschrittenem Verbrauchsdatum dürfen nicht mehr weitergegeben oder verzehrt werden, wie das Landratsamt zum Fairteiler in Neukirch mitteilte.

Sichtweise

Der Standort an einer Bushaltestelle ist alltagstauglich, weil man dort ohnehin vorbeikommt. Interessant ist die Förderung auch für Privatpersonen und Vereine, die selbst einen Schrank aufstellen wollen. Offen bleibt, wie gut sich der Schrank in Bitzenhofen im Alltag bewährt und wie die Betreuung dauerhaft gelingt.

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