Friedrichshafen – Nach einem Feuer in einem früheren Stadiongebäude auf einem Sportgelände in der Straße „Am Sportpark“ ermittelt die Kriminalpolizei Friedrichshafen gegen drei Tatverdächtige. Der Sachschaden beträgt rund 100.000 Euro. Das teilten die Staatsanwaltschaft Ravensburg und das Polizeipräsidium Ravensburg gemeinsam mit.
Passanten alarmierten in der Nacht von Freitag auf Samstag gegen Mitternacht per Notruf die Polizei, weil aus dem Gebäude Flammen schlugen. Das Gebäude war früher als Sportstätte genutzt worden. Die Freiwillige Feuerwehr, der Rettungsdienst und die Polizei waren mit einem Großaufgebot im Einsatz. Das Feuer hatte sich auf der Südseite im Erdgeschoss und im Obergeschoss ausgebreitet. Die Feuerwehr brachte es schnell unter Kontrolle, die Löscharbeiten endeten kurz nach 1.30 Uhr.
Die ersten Ermittlungen am Brandort und Aussagen von Zeugen erhärteten den Verdacht, dass das Gebäude absichtlich angezündet worden war. Bei einer Fahndung waren neben dem Polizeirevier Friedrichshafen auch Kräfte der Bundespolizei beteiligt. In unmittelbarer Nähe des Brandorts nahmen die Einsatzkräfte drei Tatverdächtige im Alter von 17, 20 und 21 Jahren vorläufig fest. Weil keine Fluchtgefahr bestand, sind sie inzwischen wieder auf freiem Fuß.
Die weiteren Ermittlungen ergaben nach Angaben der Polizei, dass die drei offenbar ein Gemisch selbst hergestellt hatten. Einer von ihnen soll es durch ein Fenster in das Gebäude geworfen haben, dort explodierte es und löste den Brand aus. Wenig später warfen die drei demnach einen zweiten selbst gebauten Sprengkörper in einen Mülleimer im Riedlewald, auch er explodierte. Gegen die deutschen Tatverdächtigen leitete die Kriminalpolizei Ermittlungen wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion ein. Die Ermittlungen dauern an.
Zusammengefasst
- Erste Staatsanwältin Tanja Vobiller, Tel. 0751/806-0
- Erste Polizeihauptkommissarin Daniela Baier, Tel. 0751/803-1010
Sichtweise
Dass die Tatverdächtigen schnell gefunden wurden, zeigt, wie hilfreich aufmerksame Passanten und eine rasche Fahndung sein können. Offen bleibt, was die Beschuldigten zu den Taten bewegt hat, dazu macht die Mitteilung keine Angaben. Bis zu einem Urteil gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
