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31. Oktober

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Biberach an der Riß
Symbolbild: Biberach an der Riß · Foto: Edelmauswaldgeist, CC0, via Wikimedia Commons (Datei · Lizenz)

Biberach an der Riß – Tierhalter im Landkreis Biberach müssen sich ab dem 1. November 2026 auf geänderte Regeln für das Verbringen von Tieren einstellen. Das Landratsamt Biberach teilte mit, dass die EU die Blauzungenkrankheit zu diesem Datum von der Kategorie C+D+E in die Kategorie D+E herabgestuft hat. Grund sei die starke räumliche Ausbreitung der Krankheit in den vergangenen Jahren.

Landwirtschaftsministerin Marion Gentges sagte, eine vollständige Tilgung erscheine nach den Untersuchungen der EU kaum realistisch. Künftig liege der Schwerpunkt deshalb auf einem risikobasierten Ansatz, der die Verschleppung begrenzen soll. Wirksam verhindern und bekämpfen lasse sich die Krankheit nur durch Impfung. Impfnachweise erleichterten zudem Transport und Handel. Gentges rief die Tierhalter auf, das von Land und Tierseuchenkasse bezuschusste Impfangebot zu nutzen. Die vorbeugende Impfung schütze die Tiere zuverlässig vor Erkrankungen und bleibe „dauerhaft die wirtschaftlichste Variante für die Teilnahme am Handel mit lebenden Tieren“.

Die Krankheit

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Tierseuche, die gemeldet und bekämpft werden muss. Sie befällt gehaltene und wild lebende Wiederkäuer, darunter Rinder, Schafe, Ziegen, Kameliden und Rotwild. Übertragen wird das Virus durch bestimmte Stechmücken, die Gnitzen. Zu den typischen Anzeichen zählen Fieber, entzündete und blutende Schleimhäute sowie vermehrter Speichelfluss mit Schaum vor dem Maul. Vor allem bei Schafen kann die Krankheit schwer verlaufen, bis hin zum Tod oder zu Lähmungen.

Neue Bedingungen für das Verbringen in BTV-8-freie Gebiete

Wer Tiere transportiert, darf damit die Tiergesundheit am Zielort nicht gefährden. Ab 1. November gelten für Transporte in BTV-8-freie Gebiete diese Bedingungen:

  • Geimpfte Tiere müssen vollständig gegen BTV-8 geimpft sein.
  • Bei Jungtieren bis 90 Tage muss die Impfung des Muttertiers spätestens 28 Tage vor der Geburt abgeschlossen sein. Das Jungtier muss nach der Geburt Kolostrum der Mutter erhalten haben, was der Tierhalter per Erklärung bestätigt.
  • Ungeimpfte Tiere brauchen weiterhin einen negativen PCR-Test, dessen Ergebnis 14 Tage gültig ist. Eine Behandlung mit Repellentien oder Insektiziden ist nicht mehr nötig. Die Tierhaltererklärung zur Abwesenheit von Krankheitsanzeichen bleibt Pflicht.
  • Tiere zur unmittelbaren Schlachtung dürfen direkt zum Schlachthof, wenn sie dort innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft geschlachtet werden. Der Schlachthof muss nicht mehr mindestens 48 Stunden vorher informiert werden. Die Tierhaltererklärung bleibt auch in diesem Fall erforderlich.

Andere EU-Staaten und digitale Erklärung

Für Transporte in andere Mitgliedsstaaten können abweichende Anforderungen gelten. Korrekt geimpfte Tiere dürfen in der Regel ohne weitere Bedingungen dorthin verbracht werden. Je nach Betroffenheit des Staates können Ausnahmeregelungen für einzelne Serotypen bestehen. Nähere Auskünfte erteilt die vor Ort zuständige untere Tiergesundheitsbehörde.

Die Tierhaltererklärungen können künftig digital über HI-Tier abgegeben werden und ersetzen die Papierform. Bisher musste bei jeder Verbringung eine Erklärung mit den Ohrmarken ausgefüllt werden. Mit der Teilnahme erklärt sich der Tierhalter einverstanden, dass andere registrierte Nutzer die gespeicherten Daten zu BTV-8-Impfungen und Untersuchungsergebnissen seiner Tiere abfragen können. Die Teilnahme lässt sich jederzeit beenden.

Lage in Deutschland

In Deutschland sind derzeit zwei Varianten des Virus nachgewiesen. Serotyp 3 kommt flächendeckend in allen Ländern vor. Serotyp 8 betrifft derzeit Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen nicht; in Niedersachsen ist nur der südliche Landesteil rund um Göttingen betroffen. 2025 gab es beim Serotyp 8 insgesamt 24 Ausbrüche, davon 18 in Baden-Württemberg. 2026 waren es insgesamt 21 Ausbrüche, davon 13 in Baden-Württemberg. Der bisher letzte trat am 13.10.2026 im Landkreis Günzburg in Bayern auf.

Zusammengefasst

  • Neue Regeln: ab 1. November 2026
  • Informationen zur Blauzungenkrankheit (BTV-8) in Deutschland: www.blauzungenkrankheit-deutschland.de
  • Auskunft zu Bedingungen für andere Mitgliedsstaaten: örtlich zuständige untere Tiergesundheitsbehörde
  • Digitale Tierhaltererklärung: über HI-Tier

Umfeld

Das Land und die Tierseuchenkasse bezuschussen die Impfungen gegen alle Serotypen der Blauzungenkrankheit auch im Jahr 2026 mit jeweils einem Euro. Das teilte das baden-württembergische Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Februar 2026 mit.

Das Kreisveterinäramt Biberach bietet auf seiner Seite zur Tiergesundheit Bedienungsanleitungen für den Impfeintrag in HIT an. Sie sind getrennt nach Rindern sowie Schafen und Ziegen und jeweils für Betriebe und für Tierärzte verfügbar.

Sichtweise

Für Tierhalter ist der Wegfall der Insektizid-Behandlung und der Voranmeldung beim Schlachthof eine spürbare Vereinfachung. Offen lässt die Mitteilung, was der Zuschuss konkret ausmacht und wo genau geimpft wird. Wer Tiere über Ländergrenzen bringt, sollte vorab bei der zuständigen Behörde nachfragen.

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