Reutlingen – Betriebe des Produzierenden Gewerbes können sich einen Teil der Stromsteuer erstatten lassen. Den Antrag für das Kalenderjahr 2025 nimmt das zuständige Hauptzollamt nur bis zum 31. Dezember 2026 entgegen, wie die Handwerkskammer Reutlingen mitteilte. Davon können auch Handwerksbetriebe profitieren.
Der Bund möchte Betriebe des Produzierenden Gewerbes finanziell entlasten. Dazu wird für diese Branche der Stromsteuersatz auf den EU-weiten Mindestwert abgesenkt.
Wer kann den Antrag stellen?
Voraussetzung ist, dass der Betrieb nach der Klassifikation des Statistischen Bundesamtes zu einem entsprechenden Wirtschaftszweig gehört. Eine Übersicht und eine alphabetische Liste stehen auf den Internetseiten des Bundesamtes.
Welcher Stromverbrauch zählt?
Der Mindestverbrauch beträgt 12.500 kWh im Kalenderjahr. Entlastet wird Strom, der nachweislich für betriebliche Zwecke versteuert wurde. Strom für Elektromobilität und an Dritte abgegebener Strom bleiben außen vor.
Wo und wie läuft der Antrag?
Anträge auf Entlastung nach § 9b Stromsteuergesetz gehen an das zuständige Hauptzollamt. Antragsteller brauchen dafür ein Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal. Dieses setzt wiederum ein ELSTER-Konto voraus. Die Bearbeitung bei ELSTER kann nach Angaben der Kammer einige Zeit dauern, daher sollten Betriebe früh damit beginnen.
Außerdem bietet die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz ein Online-Tool an. Es prüft die Voraussetzungen und berechnet die mögliche Entlastung. Dafür ist eine kostenlose Registrierung nötig.
Zusammengefasst
- Frist für das Kalenderjahr 2025: 31. Dezember 2026
- Mindestverbrauch: 12.500 kWh im Kalenderjahr
- Antrag nach § 9b Stromsteuergesetz beim zuständigen Hauptzollamt
- Voraussetzung: Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal, dafür ein ELSTER-Konto
- Online-Tool der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (kostenlose Registrierung erforderlich)
- Ansprechpartnerin: Ines Bonnaire, stv. Geschäftsbereichsleiterin Unternehmensberatung, Handwerkskammer Reutlingen, Telefon 07121 2412-143, [email protected]
Umfeld
Nach Angaben der Handwerkskammer Reutlingen bewirkt die Regelung des § 9b StromStG im Ergebnis eine Senkung des Stromsteuersatzes auf das europäische Mindestmaß. Zum Produzierenden Gewerbe zählen laut Kammer alle Unternehmen, die in der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 unter Abschnitt C stehen.
Aus dem Handwerk gehören nach Angaben der Kammer zum Beispiel Bäcker und Konditoren, Brauer und Mälzer sowie Schreiner dazu. Welches Hauptzollamt zuständig ist, lässt sich laut Kammer in der Dienststellensuche auf zoll.de ermitteln.
Sichtweise
Die Frist liegt noch in einigem Abstand, doch der Weg über ELSTER und das Zoll-Portal ist die eigentliche Hürde. Betriebe sollten die Kontoeinrichtung nicht bis Dezember aufschieben. Das Online-Tool kann helfen, vorab zu klären, ob sich der Antrag lohnt.
