Mehrstetten – Wer in Mehrstetten Grundbesitz hat oder einen Gewerbebetrieb führt, muss sich den 15. November 2026 vormerken. An diesem Tag werden Grund- und Gewerbesteuer fällig, wie die Gemeinde Mehrstetten mitteilte.
Bei der Grundsteuer ist es ein Viertel des Jahresbetrages. Wie hoch diese Rate ausfällt, steht im aktuellen Grundsteuerbescheid. Bei der Gewerbesteuer geht es um die Vorauszahlungen für das 4. Quartal 2026. Wie hoch sie sind, steht im letzten Gewerbesteuerbescheid oder in einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.
Die Gemeindekasse weist darauf hin, dass die Termine unbedingt einzuhalten sind, damit keine Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen. Wer der Gemeindekasse eine Abbuchungsermächtigung erteilt hat, muss nichts weiter tun: Die fälligen Beträge werden vom angegebenen Konto abgebucht. Alle anderen können überweisen, und zwar unter Angabe des Buchungszeichens.
Die Gemeinde gibt außerdem einen Hinweis für Grundstückskäufe während des Jahres. Wechselt der Eigentümer, ist weiterhin der Verkäufer steuerpflichtig, und zwar bis zum Jahresende des Verkaufsjahres. Was der Kaufvertrag zum Übergang der Steuer regelt, betrifft nur das Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Erwerber und gilt lediglich privatrechtlich.
Zusammengefasst
- Fälligkeit: 15. November 2026
- Grundsteuer: ein Viertel des Jahresbetrages, Höhe laut aktuellem Grundsteuerbescheid
- Gewerbesteuer: Vorauszahlungen für das 4. Quartal 2026, Höhe laut letztem Gewerbesteuerbescheid oder Vorauszahlungsbescheid
- Überweisung unter Angabe des Buchungszeichens: Volksbank Münsingen, IBAN: DE74 6409 1300 0020 1030 00, BIC: GENODES1MUN
- Überweisung unter Angabe des Buchungszeichens: Kreissparkasse Reutlingen, IBAN: DE89 6405 0000 0001 0014 79, BIC: SOLADES1REU
Sichtweise
Die Mitteilung ist ein reiner Zahlungshinweis, und dafür reicht sie aus. Wer den Termin im Blick behalten will, kann sich mit einer Abbuchungsermächtigung die Überweisung sparen. Verkäufer eines Grundstücks sollten den Hinweis ebenfalls lesen: Die Steuerpflicht endet nicht automatisch mit dem Kaufvertrag.
