Dienstag,
3. November

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Reutlingen Tübinger Tor 2012
Symbolbild: Reutlingen · Foto: Helmlechner, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons (Datei · Lizenz)

Stuttgart – Im Landkreis Reutlingen haben Spezialeinheiten der Polizei am Dienstag, 3. November 2026, einen türkischen Staatsangehörigen festgenommen. Er steht im Verdacht, die beiden bereits am 12. Oktober festgenommenen Männer für einen Brandanschlag in Polen beauftragt zu haben, bei dem das Terminal eines Satelliteninternetdienstes angegriffen wurde. Das teilten die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg gemeinsam mit.

Die Tat geschah am 23. September 2026. Schon am 12. Oktober 2026 waren in Nürtingen auf Ersuchen der Republik Polen zwei türkische Staatsangehörige festgenommen worden. Tags darauf wurden sie dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Nürtingen vorgeführt. Dieser eröffnete ihnen Europäische Haftbefehle der Republik Polen und ordnete Haft an. Für die Auslieferungsverfahren der beiden Männer ist derzeit die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart zuständig.

Eigenes Verfahren in Deutschland

Wegen weiterer Erkenntnisse leitete das Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart inzwischen ein eigenes nationales Ermittlungsverfahren ein. In diesem Verfahren erreichte es beim Amtsgericht Stuttgart einen Untersuchungshaftbefehl gegen den jetzt Festgenommenen. Der Vorwurf lautet insbesondere auf dringenden Tatverdacht der Vorbereitung einer terroristischen Straftat.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, von Deutschland aus die beiden bereits inhaftierten Männer mit dem Anschlag beauftragt zu haben. Den bisherigen Erkenntnissen zufolge soll er die Männer veranlasst haben, in der Nacht auf den 23. September 2026 gemeinsam mit einer weiteren Beschuldigten, die als Fahrerin oder Fahrer fungierte, nach Polen zu reisen, wo sie das Terminal anzünden sollten.

Bei dem Beschuldigten stellten die Ermittler unter anderem acht Mobiltelefone und Munition sicher. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Stuttgart eröffnete ihm den Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Weitere Auskünfte geben die Behörden wegen der laufenden Ermittlungen derzeit nicht.

Das Staatsschutzzentrum besteht seit Anfang des Jahres 2025. Dort arbeiten sieben Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte und ein Leitender Oberstaatsanwalt. Die polizeilichen Ermittlungen in diesem Verfahren führt das SAT BW, das Staatsschutz- und Anti-Terrorismuszentrum beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg, mit dem das Staatsschutzzentrum eng kooperiert.

Sichtweise

Die Mitteilung zeigt, wie ein zunächst für Polen geführtes Auslieferungsverfahren in ein eigenes deutsches Verfahren mündet. Für Leser in der Region bleibt offen, welche Rolle die weitere Beschuldigte spielt und was hinter der Tat steckt. Bis zu einem Urteil gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Am selben Wegstück: Baden-Württemberg