Emerkingen – Wer einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, muss ihn bis zum 19. Januar 2027 in den neuen EU-Führerschein umtauschen. Darauf weist die Gemeinde Emerkingen hin. Bis 2033 sind sämtliche Führerscheine aus der Zeit vor 2013 an der Reihe.
Die Pflicht ist bundesweit in der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt, die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden setzen sie um. Damit keine langen Wartezeiten entstehen, läuft der Umtausch in Stufen nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr. Die Befristung der neuen Karten soll Fälschungen erschweren, weil Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.
Die Fristen
Gilt der Kartenführerschein ab dem 1. Januar 1999, entscheidet das Ausstellungsjahr. Wer vor 1953 geboren wurde, hat unabhängig davon bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
- Wurde der Führerschein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt: 19. Januar 2027
- Wurde der Führerschein zwischen 2005 und 2007 ausgestellt: 19. Januar 2028
- 2008: 19. Januar 2029
- 2009: 19. Januar 2030
- 2010: 19. Januar 2031
- 2011: 19. Januar 2032
Gültigkeit und Unterlagen
Der neue Führerschein wird auf 15 Jahre befristet, die Fahrerlaubnis selbst nicht, und muss danach wie Personalausweis oder Reisepass erneuert werden. Diese Befristung gilt schon für Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Bei der Neubeantragung muss weder eine ärztliche Untersuchung noch eine Prüfung der Fahreignung nachgewiesen werden.
Einzureichen sind der Antrag, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), ein aktuelles biometrisches Lichtbild (höchstens ein Jahr alt) sowie der bisherige Führerschein. Wer die Klasse CE eingeschränkt (Lkw über 7,5 Tonnen) beantragt, braucht zusätzlich eine augenärztliche Bescheinigung nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV, jeweils im Original, gegebenenfalls auch einen Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs.
So läuft der Umtausch ab
Einwohner im Alb-Donau-Kreis finden das Formular zum Download, es liegt außerdem im Rathaus aus. Man muss dafür nicht persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen. Der Antrag geht mit den Unterlagen per Post an die Führerscheinstelle Ehingen, in deren Hausbriefkasten oder an die jeweilige Gemeindeverwaltung. Bei der Abgabe in der Gemeinde fallen zusätzliche Gebühren an.
Schon bei der Antragstellung wird festgelegt, ob die Abholung des neuen Führerscheins im Landratsamt oder in der Gemeindeverwaltung erfolgt. Die Fahrerlaubnisbehörde meldet sich, sobald er vorliegt. Zwingend ist es, den bisherigen Führerschein bei der Abholung abzugeben oder entwerten zu lassen. Holt eine andere Person den neuen ab, braucht sie eine schriftliche Vollmacht.
Zusammengefasst
- Frist für Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- Gebühr beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis: 25,30 €
- Zusätzlich bei Antragstellung über die Gemeindeverwaltung: 5,10 €
- Einreichung: per Post an die Führerscheinstelle Ehingen, Hausbriefkasten oder Gemeindeverwaltung
- Abholung: Landratsamt oder Gemeindeverwaltung, alter Führerschein wird abgegeben oder entwertet
Sichtweise
Dass für den Antrag keine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde nötig ist, spart Betroffenen Zeit. Wer in diesem Zeitraum seinen Führerschein bekam, sollte den Antrag nicht auf den letzten Drücker stellen, schon weil das Passfoto frisch sein muss und die Karte erst nach der Bearbeitung vorliegt.
