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7. November

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Marktplatz Biberach a. d. Riss
Symbolbild: Biberach an der Riß · Foto: JCBru, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Datei · Lizenz)

Biberach an der Riß – Der Landkreis Biberach plant erstmals mit einem Doppelhaushalt für 2027 und 2028. Landrat Mario Glaser legte dem Kreistag am 6. November den Entwurf für die Jahre 2027 und 2028 in erster Lesung vor, wie das Landratsamt mitteilte. Einen Doppelhaushalt hat es im Kreistag bisher noch nie gegeben.

Ausgeglichen und ohne Schulden

Für 2027 sieht der Entwurf Erträge und Aufwendungen von jeweils rund 423,9 Millionen Euro vor, für 2028 von jeweils rund 426,8 Millionen Euro. Der Ergebnishaushalt ist damit in beiden Jahren ausgeglichen. Der Landkreis bleibt schuldenfrei, eine Kreditermächtigung ist in keinem der beiden Jahre vorgesehen.

Die Aufwendungen für Soziales betragen 2027 rund 259,1 Millionen Euro und 2028 rund 259,7 Millionen Euro.

Kreisumlage

Der Hebesatz der Kreisumlage soll 2027 bei 29,3 Prozent liegen und 2028 bei 30,4 Prozent. Das Kreisumlageaufkommen ist für 2027 mit rund 168,6 Millionen Euro und für 2028 mit rund 145,9 Millionen Euro veranschlagt. Mit 29,3 Prozent im Jahr 2027 liegt der Landkreis nach Angaben der Verwaltung als einziger im Land unter der Marke von 30 Prozent. Die Städte und Gemeinden würden dadurch nicht stärker belastet, als es für einen ausgeglichenen Kreishaushalt zwingend nötig sei.

Einsparungen als Voraussetzung

Glaser sagte in seiner Haushaltsrede, der Ausgleich sei nur mit großen Einsparungen, klaren Schwerpunkten und einem umfassenden Konsolidierungspaket möglich. Als Grundlage nannte er die Empfehlungen der Haushaltsstrukturkommission sowie die darauf folgenden Kreistagsbeschlüsse. Betroffen sind unter anderem das Personal, die Sach- und Unterhaltungskosten, freiwillige Leistungen, die Schülerbeförderung, Gebühren und Erträge sowie das Investitionsprogramm. Die Entscheidungen im Sommer seien nicht leichtgefallen, aber nötig, um trotz stark steigender Sozialausgaben und weiterer gesetzlicher Pflichtaufgaben handlungsfähig zu bleiben. „Der Haushaltsausgleich ist kein Grund zur Entwarnung. Er ist das Ergebnis erheblicher Anstrengungen, umfassender Einsparungen und auch schmerzhafter Entscheidungen“, so Glaser.

Kreiskämmerer Holger Adler erläuterte, der Ausgleich für beide Jahre sei nur im Zusammenspiel mehrerer Maßnahmen erreichbar: der vorgesehenen Kreisumlage, erheblicher Einsparungen und einer sorgfältigen Priorisierung der Aufgaben.

Investitionen

Nach Angaben der Verwaltung ermöglicht der Doppelhaushalt Investitionen in Schulen, Straßen, Brücken, Radwege und die Digitalisierung. Das Investitionsprogramm bleibe trotz der schwierigen Lage ambitioniert. Der Landkreis setzt dafür im Finanzplanungszeitraum seine liquiden Mittel weitgehend ein, neue Kredite braucht er aber nicht.

Im Kernhaushalt sind 2027 Investitionen von 36.294.400 Euro vorgesehen, 2028 von 28.418.500 Euro. Davon entfallen auf die Bildungsinfrastruktur 3.524.600 Euro (2027) und 5.289.200 Euro (2028). Für die verkehrliche Infrastruktur sind 21.975.000 Euro (2027) und 20.900.000 Euro (2028) eingeplant. Der Abfallwirtschaftsbetrieb investiert in beiden Jahren je 432.500 Euro. Insgesamt sind es 36.726.900 Euro für 2027 und 28.851.000 Euro für 2028.

Zusammengefasst

  • Erste Lesung im Kreistag: 6. November
  • Erträge und Aufwendungen 2027: je 423.938.238 Euro
  • Erträge und Aufwendungen 2028: je 426.836.296 Euro
  • Kreisumlagehebesatz: 29,30 % (2027), 30,40 % (2028)
  • Kreisumlageaufkommen: 168.610.554 Euro (2027), 145.920.000 Euro (2028)
  • Aufwendungen für Soziales: 259.063.345 Euro (2027), 259.738.946 Euro (2028)
  • Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit: 9.856.758 Euro (2027), 9.909.009 Euro (2028)
  • Kreditermächtigung und Schuldenstand zum Jahresende: jeweils 0 Euro
  • Abfallwirtschaftsbetrieb, Erfolgsplan: 18.415.580 Euro (2027), 19.226.351 Euro (2028)
  • Abfallwirtschaftsbetrieb, Liquiditätsplan: -1.337.186 Euro (2027), -2.147.957 Euro (2028)

Sichtweise

Ein schuldenfreier, ausgeglichener Haushalt klingt komfortabel, doch die Mitteilung selbst spricht von schmerzhaften Entscheidungen. Offen bleibt, was die Kürzungen bei freiwilligen Leistungen und der Schülerbeförderung im Alltag bedeuten. Hier lohnt der Blick in die weiteren Beratungen im Kreistag. Wie die Städte und Gemeinden den Hebesatz bewerten, steht nicht in der Mitteilung.

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